Nachstehend finden Sie den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege. Diesen müssen Sie beim FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Hannover einreichen, wenn Sie Ihr Kind bei einer in Hannover tätigen Kindertagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis in Betreuung geben wollen.
Der Antrag auf Förderung in Kindertagespflege besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:
Zudem finden Sie untenstehend unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung.
Den untenstehenden Antrag auf Förderung in Kindertagespflege können Sie nur stellen, wenn Sie in Hannover gemeldet sind. Dies gilt auch, wenn die Kindertagespflege außerhalb von Hannover stattfindet. Sollten Sie außerhalb von Hannover wohnen und Ihr Kind soll bei einer Kindertagespflegeperson in Hannover betreut werden, müssen Sie den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege in Ihrer Wohnortkommune stellen.
Voraussetzungen für die Förderung in Kindertagespflege
Die Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen erst, nachdem die Sorgeberechtigten einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt haben. Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Kindertagespflege zu stellen. Eine rückwirkende Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen nur ab dem Ersten des Monats möglich, in dem der Antrag gestellt wurde.
Der Antrag muss vollständig (mit Anlage 1) ausgefüllt sein, von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein und per Post, Fax oder persönlich im Familiensericebüro eingereicht werden. Die Anlage 1 ist von der Kindertagespflegeperson auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Förderung der Kindertagespflege ist in der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege der Landeshauptstadt Hannover geregelt.