Antrag auf Förderung in Kindertagespflege

 

Nachstehend finden Sie den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege. Diesen müssen Sie beim  FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Hannover einreichen, wenn Sie Ihr Kind bei einer in Hannover tätigen Kindertagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis in Betreuung geben wollen.

Der Antrag auf Förderung in Kindertagespflege besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:

  1. Der Antrag, der von den Personensorgeberechtigten auszufüllen ist (Seiten 1-7).
  2. Die Anlage 1 zum Antrag, die von der Kindertagespflegeperson auszufüllen ist (Seiten 8-12).
  3. Die Anlage 2 zum Antrag, welche zum vorzeitigen Beenden einer Förderung von den Personensorgeberechtigten und der Kindertagespflegeperson auszufüllen ist.

Zudem finden Sie untenstehend unser Informationsblatt zur Datenverarbeitung.

Betreuung bei einer Kindertagespflege außerhalb Ihres Wohnortes

Den untenstehenden Antrag auf Förderung in Kindertagespflege können Sie nur stellen, wenn Sie in Hannover gemeldet sind. Dies gilt auch, wenn die Kindertagespflege außerhalb von Hannover stattfindet. Sollten Sie außerhalb von Hannover wohnen und Ihr Kind soll bei einer Kindertagespflegeperson in Hannover betreut werden, müssen Sie den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege in Ihrer Wohnortkommune stellen.

Voraussetzungen für die Förderung in Kindertagespflege

Die Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen erst, nachdem die Sorgeberechtigten einen  Antrag auf Förderung in Kindertagespflege gestellt haben. Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Kindertagespflege zu stellen. Eine rückwirkende Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen nur ab dem Ersten des Monats möglich, in dem der Antrag gestellt wurde.

Der Antrag muss vollständig (mit Anlage 1) ausgefüllt sein, von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein und per Post, Fax oder persönlich im Familiensericebüro eingereicht werden. Die Anlage 1 ist von der Kindertagespflegeperson auszufüllen und zu unterschreiben.

Die Förderung der Kindertagespflege ist in der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege der Landeshauptstadt Hannover geregelt.

  • Gefördert wird die Kindertagespflege bei Vorliegen der Voraussetzungen gemäß Antragstellung im Umfang von zwei bis zehn Stunden (in vollen Stunden) je Tag an drei, vier oder fünf Tagen je Woche. Der Umfang muss mindestens zehn Stunden pro Kalenderwoche betragen.
  • Bei Nichtinanspruchnahme der beantragten und bewilligten Betreuung kann die Förderung beendet werden, wenn das Kind die Kindertagespflege innerhalb eines Monats weniger als die Hälfte der vereinbarten Nutzungstage in Anspruch genommen hat, ohne dass dafür ein nachvollziehbarer Grund (z.B. Erkrankung des Kindes) bestand.
  • Veränderungen in den persönlichen Verhältnissen (z.B. Umzug) müssen dem FamilienServiceBüro mitgeteilt werden. Für die Veränderung des Betreuungsumfanges ist ein neuer Antrag zu stellen, der jeweils von den Sorgeberechtigten zu unterschreiben ist.