In diesem Artikel finden Sie Antworten auf 15 Fragen zum Thema Kindertagespflege, die häufig gestellt werden.
Sollten Sie in diesem Artikel nicht die Antworten auf Ihre Fragen finden hilft Ihnen das FamilienServiceBüro und Kindertagespflege gerne weiter.
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Viele Fragen und Antworten zur Kindertagespflege ©LHH |
Kindertagespflegepersonen benötigen zur Kinderbetreuung eine Erlaubnis und werden dazu alle 5 Jahre vom Fachbereich Jugend und Familie – Sachgebiet FamilienServiceBüro und Kindertagespflege auf Eignung überprüft. Eine Kindertagespflegeperson darf maximal 5 fremde Kinder gleichzeitig betreuen.
Alle Kindertagespflegepersonen haben mindestens eine Grundqualifizierung von 160 Stunden absolviert und sollen sich regelmäßig fortbilden. Sie werden vom Sachgebiet FamilienServiceBüro und Kindertagespflege beraten und begleitet.
Zurzeit können Sie Kindertagespflegepersonen über die Liste der Kindertagespflegepersonen finden und kontaktieren. Außerdem können Sie sich im FamilienServiceBüro der Landeshauptstadt Hannover und bei KiTaB e.V. Fachberatungsstelle Kindertagespflege Hannover bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson persönlich beraten lassen.
Eine Kindertagespflegeperson muss einen Qualifizierungskurs mit mindestens 160 Stunden absolviert haben. Im Anschluss daran ist eine Aufbauqualifikation mit 400 Stunden möglich. Einige Kindertagespflegepersonen haben auch eine pädagogische Ausbildung z.B. als Sozialassistent*in oder Erzieher*in.
Sie sollen zudem 24 Unterrichtsstunden Fortbildungen im Jahr nachweisen, und regelmäßig einen Erste-Hilfe-Kurs am Kind (alle 2,5 Jahre) und eine Fortbildung zum Thema Kindeswohlgefährdung (alle 5 Jahre) besuchen.
Näheres dazu finden Sie hier: Betreuungsorte.
In den meisten Fällen müssen Kindertagespflegepersonen, die im Haushalt der Erziehungsberechtigten betreuen, von diesen angestellt werden. Näheres dazu finden Sie hier: Betreuungsorte.
Die Landeshauptstadt Hannover bezahlt die Kindertagespflegeperson mit dem Pflegeentgelt für die Betreuung der Kinder. Sorgeberechtigte, die in Hannover wohnen, können im FamilienServiceBüro einen Antrag auf Förderung in Kindertagespflege stellen.
Eltern bezahlen ihrem Einkommen entsprechend einen Elternbeitrag/ Kostenbeitrag an die Landeshauptstadt. Einen Elternbeitragsrechner sowie die Pflegesatztabelle finden sie hier: Kosten der Kindertagespflege.
Die Kindertagespflegeperson stellt Windeln, Getränke und auf Wunsch auch ein Mittagessen. Die Kindertagespflegesatzung verbietet, dass Eltern Geld direkt an die Kindertagespflegeperson zahlen. Ausnahmen hierfür sind, wenn die Kindertagespflegeperson frei wählbare Zusatzangebote anbietet oder bei den Eltern angestellt ist.
Es ist sinnvoll, die betreuungsfreien Zeiten (z.B. Urlaub) vor Beginn der Betreuung bzw. bei laufender Betreuung für das kommende (Kita-)Jahr abzusprechen, damit der andere Vertragspartner sich entsprechend darauf einstellen kann.
Die Kindertagespflegeperson hat (bei 5 Tagen Betreuung pro Woche) im Kita-Jahr (01.08. bis 31.07.) folgende betreuungsfreie Tage zur Verfügung:
Bei Ausfällen der Kindertagespflegeperson aufgrund von Krankheit oder sonstigen Gründen stellt die Landeshauptstadt Hannover dem zu fördernden Kind auf Antrag eine Ersatzkindertagespflege.
Es ist sinnvoll, diesen Fall vor Beginn der Betreuung zu besprechen. Großtagespflegestellen haben häufig eine Vertretungsmöglichkeit, in den anderen beiden Formen gibt es das seltener. In der Stadt Hannover gibt es Ersatztagespflegepersonen, die gegebenenfalls Ihr Kind betreuen können, wenn keine andere Lösung gefunden werden kann. Hierzu berät sie das FamilienServiceBüro.
Bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson ist es wichtig, sich Zeit zu nehmen, um sich kennen zu lernen. Themen, die vorab besprochen werden sollten, sowie Hilfestellungen zum Betreuungsvertrag haben wir für Sie zusammengestellt. Näheres dazu finden Sie hier: Das Vorgespräch mit der Kindertagespflegeperson.
Eine gute Eingewöhnung ist eine wichtige Grundlage für den gesamten Betreuungsverlauf. Die Eingewöhnung sollte erst dann beendet werden, wenn das Kind dazu bereit ist. Auch ein gutes Vertrauen zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson ist wichtig. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Broschüre zur Eingewöhnung vom Niedersächsischen Kindertagespflegebüro.
Zur finanziellen Förderung in der Kindertagespflege und zur Pflegeerlaubnis gibt es gesetzliche Richtlinien. Außerdem ist die Aufsichtspflicht gesetzlich geregelt. Näheres dazu finden Sie hier: Rechtliches zur Kindertagespflege.
Jedes Kind, das in Kindertagespflege betreut wird, ist über die Landesunfallkasse Niedersachsen versichert, wenn die Kindertagespflegeperson eine gültige Pflegeerlaubnis oder Eignungsbestätigung hat. Näheres dazu finden Sie hier: Versicherung in der Kindertagespflege.
Endet die Betreuung bei einer Kindertagespflegeperson, sind die Kündigungsfristen zu beachten, die im privatrechtlichen Vertrag vereinbart wurden. In der Satzung ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vereinbart wurde. In der Regel muss eine vorzeitige Kündigung schriftlich erfolgen.
Endet die Betreuung vor Ablauf des vom FamilienServiceBüro bewilligten Förderungszeitraums, muss dies dort schriftlich mit der Anlage 2 des Förderantrags mitgeteilt werden. Das Formular finden Sie hier: Antrag auf Förderung in Kindertagespflege.
Bei weiteren Fragen zur Kindertagespflege können Sie sich an das FamilienServiceBüro oder die KiTaB KinderTagesBetreuung e. V. wenden.