Qualifizierungen und Fortbildungen

 

Grundqualifizierung, Weiterqualifizierung und Fortbildungen:

Für die Betreuung von Kindern in Kindertagespflege und deren finanzielle Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover ist generell eine Erlaubnis notwendig. Hier wird zwischen zwei Varianten unterschieden:

1. Betreuung mit Pflegeerlaubnis gemäß §43 SGBVIII im Haushalt der Kindertagespflegeperson oder in Großtagespflege (andere geeignete Räume).

2. Betreuung mit Eignungsbestätigung gemäß § 23 SGB VIII im Haushalt der Personensorgeberechtigten.

Eine Voraussetzung für die Erteilung einer Pflegeerlaubnis ist neben der persönlichen Eignung, der Sachkompetenz und den geeigneten Räumen mindestens der Nachweis einer Grundqualifizierung nach dem DJI-Curriculum. Bestimmte pädagogische Ausbildungen können als Qualifizierung anerkannt werden.

Im Anschluss an die Grundqualifizierung können Kindertagespflegepersonen sich weiterqualifizieren und regelmäßig Fortbildungen besuchen.

 

Die Grundqualifizierung:

Zurzeit gibt es zwei verschiedene Grundqualifizierungen:

1. Grundqualifikation von 160 Stunden nach dem DJI-Curriculum und 20 Stunden Hospitation.

2. Grundqualifizierung nach dem sogenannten Kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch (QHB) = 300 Stunden (160 Stunden tätigkeitsvorbereitend, 80 Stunden Praktika und 140 Stunden tätigkeitsbegleitend).

Die Teilnahme an einer Qualifizierung muss vorab vom FamilienServiceBüro befürwortet werden. Nur dann ist auch eine Bezuschussung der Kosten möglich.

Die jeweiligen Angebote erhalten Sie entweder bei der Infoveranstaltung oder bei Ihrer zuständigen Fachberatung.

 

Qualifizierung für pädagogische Fachkräfte:

Bereits ausgebildete pädagogische Fachkräfte, die in der Kindertagespflege tätig werden möchten, erhalten in dieser verkürzten Grundqualifizierung nach dem QHB (80 Stunden) vertiefte Informationen zu Themen, die mit der selbstständigen Tätigkeit in der Kindertagespflege einhergehen. Dies sind zum Beispiel finanzielle oder rechtliche Grundlagen. Auch Unterschiede zur Arbeit in einer Einrichtung (Krippe/Kita/Hort) sind Inhalt.

 

Weiterqualifizierung:

Niedersächsische Aufbauqualifizierung:

Im Anschluss an die Grundqualifikation können sich Kindertagespflegepersonen zusätzlich bis zu der „Niedersächsischen Aufbauqualifizierung“ weiterqualifizieren.

Wer nach dem DJI-Curriculum grundqualifiziert ist, muss noch einen sogenannten „160+-Kurs“ (=140 Stunden) und einen 120 Stunden Kurs absolvieren, um die „Niedersächsische Aufbauqualifizierung“ zu erreichen.

Wer eine Grundqualifizierung nach dem QHB absolviert hat, muss einen 120-stündigen Kurs absolvieren, um die „Niedersächsische Aufbauqualifizierung“ zu erreichen.

 

Fortbildungen:

Für alle Kindertagespflegepersonen in allen Qualifikationsstufen gibt es zusätzlich die Möglichkeit und Verpflichtung, regelmäßig Fortbildungen zu verschiedenen Themen zu besuchen und sich neues oder vertieftes Wissen in speziellen Bereichen anzueignen oder sich mit anderen Kindertagespflegepersonen auszutauschen.

Die rechtliche Grundlage ist im Niedersächsischen Gesetz über Kindertagesstätten und Kindertagespflege zu finden:

§18 Abs. 2 S. 3 NKiTaG:
Der örtliche Träger soll darauf hinwirken, dass Kindertagespflegepersonen mindestens 24 Unterrichtsstunden im Kindergartenjahr an fachlichen Fortbildungsveranstaltungen teilnehmen.

Das FamilienServiceBüro versendet zu Fort- und Weiterbildungen regelmäßig aktuelle Angebote per Mail. Wir empfehlen Ihnen daher, sich in unseren Info-Verteiler aufnehmen zu lassen. Wenden Sie sich dafür und bei weiteren Fragen gerne an Ihre zuständige Fachberatung oder an unser E-Mail-Postfach familienservicebuero@hannover-stadt.de.

 

Einige Fortbildungsangebote für Kindertagespflegepersonen finden Sie direkt auf den Internetseiten der Bildungsanbieter:


Zudem erhalten die Kindertagespflegepersonen in verschiedenen Gruppenangeboten die Möglichkeit, sich miteinander auszutauschen, zu vernetzen und zu reflektieren. Die Gruppenangebote finden Sie unten auf dieser Seite zum Download.