Wenn Eltern im Sachgebiet FamilienServiceBüro und Kindertagespflege den „Antrag auf Förderung von Kindertagespflege“ stellen, wird geprüft, ob die notwendigen Voraussetzungen vorliegen. Die Kindertagespflegeperson erhält dann das Entgelt für die Betreuung dann direkt von der Landeshauptstadt Hannover. Die Eltern zahlen einen Kostenbeitrag an die Landeshauptstadt Hannover.
Dieser Kostenbeitrag ist vom Umfang der Kindertagespflege (Stunden pro Tag, Tage pro Woche), dem Alter des Kindes und dem monatlichen Einkommen der Sorgeberechtigten abhängig. Um besser einschätzen zu können, welche Kosten für Sie entstehen, können Sie unseren Elternbeitragsrechner nutzen.
In den Anhängen finden Sie eine Tabelle zur Höhe der Kostenbeiträge.
Zusätzliche finanzielle Forderungen der Kindertagespflegeperson an die Eltern werden durch die Satzung zur Förderung der Kindertagespflege (§ 3) ausgeschlossen - abgesehen von einem Entgelt für freiwillige Wahlleistungen.
Hinsichtlich der „Geschwisterermäßigung“ gelten die gleichen Regelungen wie in den Kindertagesstätten.
Weitere Informationen zum Kostenbeitrag erhalten Sie von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe der Landeshauptstadt Hannover.
Wenn Sie Ihr Kind bei einer in Hannover tätigen Kindertagespflegeperson mit gültiger Pflegeerlaubnis in Betreuung geben wollen, ist vor Beginn ein Antrag auf Förderung in Kindertagespflege zu stellen. Die Förderung durch die Landeshauptstadt Hannover erfolgt bei Vorliegen der Voraussetzungen erst, nachdem die Sorgeberechtigten diesen im Sachgebiet FamilienServiceBüro und Kindertagespflege gestellt haben. Eine rückwirkende Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen nur ab dem Ersten des Monats möglich, in dem der Antrag gestellt wurde.
Der Antrag auf Förderung in Kindertagespflege besteht im Wesentlichen aus drei Teilen:
Der Antrag ist vor Beginn der zu fördernden Kindertagespflege zu stellen. Der Antrag muss vollständig (mit Anlage 1) ausgefüllt sein, von allen Sorgeberechtigten unterschrieben sein und per Post, Fax oder persönlich im Sachgebiet Familienservicebüro und Kindertagespflege eingereicht werden. Die Anlage 1 ist von der Kindertagespflegeperson auszufüllen und zu unterschreiben.
Die Förderung der Kindertagespflege ist in der Satzung zur Förderung der Kindertagespflege der Landeshauptstadt Hannover geregelt.
Den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege können Sie nur stellen, wenn Sie in Hannover gemeldet sind. Dies gilt auch, wenn die Kindertagespflege außerhalb von Hannover stattfindet. Sollten Sie außerhalb von Hannover wohnen und Ihr Kind soll bei einer Kindertagespflegeperson in Hannover betreut werden, müssen Sie den Antrag auf Förderung in Kindertagespflege in Ihrer Wohnortkommune stellen.
Weitere Auskünfte hierzu erhalten Sie direkt im Familienservicebüro der Landeshauptstadt Hannover.