Eltern machen sich viele Gedanken, wo ihre Kinder in der Tagesbetreuung am besten aufgehoben sind und wie sie etwas zu Ihnen passendes finden. Aber auf was sollte ich eigentlich genau achten?
Es ist besonders wichtig, dass Eltern, Kinder und Kindertagespflegeperson sich wohl miteinander fühlen. ©LHH |
Alle Tagesmütter und Tagesväter, deren Betreuung durch die Stadt Hannover gefördert wird, haben eine Pflegeerlaubnis oder eine Eignungsbestätigung, was eine Prüfung durch das FamilienServiceBüro voraussetzt. Allerdings bedeutet das nicht, dass jede Kindertagespflegeperson für jede Familie/ jedes Kind geeignet ist. Für das Gelingen eines Betreuungsverhältnisses ist es wichtig, sich Zeit für ein gegenseitiges Kennenlernen zu nehmen. Neben objektiven Kriterien wie den Betreuungszeiten ist es wichtig, dass auch sogenannte „weiche Kriterien“ ausreichend Beachtung finden.
Nur wenn die Erwachsenen einander vertrauen, fühlt sich auch das Kind wohl.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit und Zufriedenheit ist, dass bereits vor Beginn der Kindertagespflege möglichst viele Einzelheiten zwischen Kindertagespflegeperson und Eltern besprochen werden. Es wird empfohlen, offen und frühzeitig alles anzusprechen, was sowohl Kindertagespflegepersonen als auch Eltern wichtig ist und abzuklären, ob unterschiedliche Vorstellungen akzeptiert werden können. Dabei ist natürlich zu beachten, dass die Kindertagespflegeperson die Wünsche und Bedürfnisse mehrerer Kinder bzw. deren Eltern berücksichtigen muss. Auch die Position der Kindertagespflegeperson sollte dabei gesehen werden.
Es wird dringend geraten, vor einem möglichen Vertragsabschluss ausführlich über die Themen, die den Vertragspartnern wichtig sind, zu sprechen, und die Vereinbarungen schriftlich in einem privatrechtlichen Betreuungsvertrag festzuhalten. Nur so können Missverständnisse vermieden und Rechtssicherheit hergestellt werden. Dies ist auch dann notwendig, wenn sich Eltern und Kindertagespflegeperson kennen und den Eindruck haben, dass keine Notwendigkeit besteht. Häufig werden erst beim Vertragsabschluss Probleme und Wünsche deutlich.
TIPP: Pädagogisches Konzept besprechen
Jede Kindertagespflegeperson hat ein Konzept entwickelt, das sie den Eltern in schriftlicher Form zur Verfügung stellen kann. Eltern können darüber einen Eindruck gewinnen, wie die Kindertagespflegeperson arbeitet und wo die Schwerpunkte in der Betreuungsarbeit gesetzt werden. Dies kann eine gute Grundlage sein, miteinander ins Gespräch zu kommen.
Wohnung, Umgebung, Spielmöglichkeiten
Organisatorisches und Gewohnheiten im Tagesablauf
Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzung und andere entwürdigende Maßnahmen sind gemäß § 1631 Absatz 2 BGB unzulässig.
Gesundheit, Krankheiten
Haftungsfragen
Wer haftet für Schäden, die das Kind verursacht hat, wer für Schäden durch die Kindertagespflegeperson? Bei Unsicherheiten lassen Sie sich von Ihrer Versicherung beraten. Eltern und Kindertagespflegeperson sollten ausreichend haftpflichtversichert sein. Versicherung in der Kindertagespflege
Es wird dringend empfohlen, die getroffenen Vereinbarungen schriftlich in einem Betreuungsvertrag zu fixieren, der frei formuliert und privatrechtlich abgeschlossen werden kann. Hinweise zum Betreuungsvertrag finden Sie im untenstehenden Downloadbereich.